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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Überblick
Mit rund 35 % wird mehr als ein Drittel des Primär-Energiebedarfs in Deutschland für Heizung und Warmwasseraufbereitung verbraucht. Ziel der EnEV ist es, die Energieeffizienz der Gebäude durch wirksame Dämmmaßnahmen und ein ange-messene Anlagentechnik zu erhöhen und den Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) zu vermeiden.

Die EnEV regelt ab 2007 die schrittweise Einführung eines Energieausweises für alle Gebäude (siehe Zeitstrahl). Er zeigt die energetischen Eigenschaften und be-inhaltet sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen, wobei die Beschaffenheit der Ge-bäudehülle sowie die Heizanlagentechnik die wichtigsten Anhaltspunkte darstel-len. Bei Neubauten wird ein Energieausweis vom Fachplaner ausgestellt und muss dem Bauantrag beigefügt werden.
Auswahlhilfe für Energieausweise nach EnEV für Altbauten

Änderung am Gebäude, Erweiterung des Gebäudes um mehr als die Hälfte
ja   nein 
Verkauf, Neuvermietung, Neuverpachtung und Leasing
ja   nein 


Zeitstrahl:
Übergangsfristen für die Energieausweispflicht für bestehende Gebäude
01.10.2007
Inkrafttreten der EnEV1
ab 01.07.2008
Wohngebäude bis Baujahr 1965
bis 01.10.2008
generelle Wahlfreiheit Bedarf/Verbrauch
ab 01.01.2009
Wohngebäude ab Baujahr 1966
ab 01.07.2009
Nichtwohngebäude

Die EnEV unterscheidet bei den Energieausweisen in Energiebedarf und Energie-verbrauch. Wann welcher Energieausweis auszustellen ist, sehen Sie in der Grafik oben.
In jedem Fall ist der Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfes zu empfehlen, da dieser die Eigenschaften des Gebäudes genau untersucht und Energieeinsparpotentiale aufdeckt. Der Energieverbrauchsausweis zeigt hingegen nur den Energiekennwert aus dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre, welcher stark vom individuellen Verhalten der Nutzer abhängt und somit keinen direkten Vergleich mit anderen Gebäuden möglich macht. Zum individuellen Verhalten gehört zum Beispiel, ob ich meine Wohnung bis auf 19 bzw. 23 °C heize oder ob ich auch mein Schlafzimmer am Tage warm halte. Wertvolle Modernisierungs-hinweise können hier nicht gegeben werden.

Der Energieausweis darf nur von zugelassenen zertifizierten Fachleuten erstellt werden. Von unseren zertifizierten regionalen Kooperationspartnern erhalten Sie schnell und kostengünstig einen Energieausweis, der die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und wertvolle Hinweise für eine ökonomisch sinnvolle, energetische Modernisierung des Gebäudes enthält.
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Letzte Änderung: 10.März 2010