Höhere Transparenz bei der Netznutzungsabrechnung
01.01.2010
Änderung der Netznutzungsentgelte Gas in Folge des Inkrafttretens der Anreizregulierung zum 01.01.2009
30.01.2009
Mit dem Start der Anreizregulierung zum 01. Januar 2009 gilt eine von der Landesregulierungsbehörde Brandenburg festgelegte Erlösobergrenze anstelle individuell genehmigter Netzentgelte. Die gem. den Vorgaben der „Vereinbarung über die Kooperation gem. § 20 Abs. 1b EnWG zwischen Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“ in der derzeitig gültigen dritten Fassung ermittelten Entgelte können Sie unter der Rubrik Netznutzungsentgelte einsehen.
Bekanntgabe der Stadtwerke Schwedt GmbH zur Umsetzung der Ziffer 4 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Gas vom 20.08.2006, BK7-06-67 (GeLi-Gas)
01.07.2008
Die Stadtwerke Schwedt GmbH macht als Netzbetreiber im Verhältnis zu Ihrem verbundenen Vertrieb, der Stadtwerke Schwedt GmbH, von der Option nach Ziffer 4 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 20.08.2006 (Az. BK7-06-067) Gebrauch. Es wird versichert, dass allen Drittlieferanten Informationen zu einem gleichwertigen Zeitpunkt, in gleichwertigem Umfang und in gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.
Anreizregulierung Gas – Teilnahme am vereinfachten Verfahren
16.12.2007
Die Stadtwerke Schwedt GmbH werden im Rahmen der Anreizregulierung ab 2009 in der ersten Regulierungsperiode bis 2012 am vereinfachten Verfahren teilnehmen. Ein entsprechender Antrag wurde bereits im November 2007 an die zuständige Landesregulierungsbehörde in Brandenburg gestellt. Mit Genehmigungsbescheid vom 14. Dezember 2007 wurde diesem Antrag nun stattgegeben. Damit sind die Effizienzsteigerungen für die kommenden 4 Jahre festgelegt. Neben der allgemeinen umzusetzenden Produktivitätssteigerungsvorgabe x gen von jährlich 1,25 % der beeinflussbaren Kosten, muss eine individuelle Effizienzsteigerung von 1,25 % pro Jahr erzielt werden.
Die Stadtwerke Schwedt GmbH sind optimistisch die Gesetzesvorgaben umsetzen zu können, ohne erheblichen Qualitätsverlust für unsere Kunden. Bereits in der Vergangenheit hat das Unternehmen die von ihr erwarteten Effizienzsteigerungen auf Grund des enormen Bevölkerungsrückganges und den damit verbundenen Kostendruck im Zuge des Stadtumbaus umsetzen können.
Derzeit sind an das Gasnetz weniger als 8.000 Kunden und Zähler angeschlossen.
Erstmaliger Genehmigungsbescheid Netzentgelte Gas zum 1. Oktober 2007
20.10.2007
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2007 hat der Netzbetrieb Gas erstmals genehmigte Netznutzungsentgelte durch die Landesregulierungsbehörde Brandenburg. Das Genehmigungsverfahren dauerte fast 2 Jahre. Der Genehmigungsbescheid wurde aufgrund der zu erwartenden Anreizregulierung ab 2009 bis zum 31.12.2008 befristet. Im Zuge der veränderten Vertragswelt in der Gaswirtschaft ab 1. Oktober 2007 – Übergang auf das 2 Vertragsmodell - werden die Netznutzungsentgelte unter Berücksichtigung der Kostenwälzung der vorgelagerten Netze veröffentlicht und angewendet.
Die Prüfung und Genehmigung war verbunden mit einer rd. 2 % Kürzung der Netzentgelte gegenüber dem Antrag. Streitpunkt der Kürzung ist dabei die unterschiedliche rechtliche Auffassung und Auslegung der Behörden und der Verbände hinsichtlich der Kalkulation und Berücksichtigung von kalkulatorischer Eigenkapitalverzinsung und Gewerbesteuer.
Im Rahmen der Antragsstellungen und Prüfungen der Kosten der vorgelagerten Netzebenen, Netzgebiet EWE AG Brandenburg und ONTRAS durch die Bundesnetzagentur in Bonn, kann es jedoch in den nächsten Monaten zu Änderungen der Netznutzungsentgelte kommen.
Genehmigungsbescheid gem. § 23a EnWG für die Netzentgelte Gas
16.10.2007
Die Landesregulierungsbehörde Brandenburg hat der Stadtwerke Schwedt GmbH einen Genehmigungsbescheid gem. § 23a EnWG für die Netzentgelte Gas mit Wirkung zum 01. Oktober 2007 erteilt. Die genehmigten Netzentgelte können Sie unter der Rubrik Netznutzungsentgelte einsehen.
Öffentliche Bekanntgabe der Stadtwerke Schwedt GmbH
31.05.2007
Öffentliche Bekanntgabe der Ergänzenden Bedingungen zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck“ (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)
Gem. § 4 Abs. 3 NAV treten die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV zum Monatsbeginn nach Veröffentlichung – also mit Wirkung ab dem 01.06.2007 in Kraft.
Öffentliche Bekanntgabe der Stadtwerke Schwedt GmbH gemäß § 29 Abs. 1 NDAV
05.05.2007
Zum 08.11.2006 ist die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV, BGBl. I 2006, S. 2477 vom 01.11.2006) in Kraft getreten. Die NDAV hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns oder unseren Rechtsvorgängern abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit in Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach § 29 Abs. 1 NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf den AVBGasV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns oder unseren Rechtsvorgängern abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NDAV erfolgt mit Wirkung auf den morgigen Tag. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NDAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.
Festlegung des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 2 EnWG
15.09.2006
Die Feststellung des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 2 EnWG hat ergeben, dass die
Stadtwerke Schwedt GmbH
Heinersdorfer Damm 55 – 57
16303 Schwedt
zunächst einmal bis zum 31.12.2009 sowohl Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität als für auch die leitungsgebundene Versorgung mit Gas im jeweiligen Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt GmbH ist.
Instandhaltungsarbeiten:
03.04.2006
Geplante kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten werden rechtzeitig auf die betroffenen Netzkopplungspunkte abgestimmt und vorab hier veröffentlicht. Derzeit sind keine Maßnahmen in Planung.
Netzentgelte:
30.01.2006
Die Stadtwerke Schwedt GmbH hat am 30.01.2006 einen Antrag auf Genehmigung von Entgelten für den Netzzugang nach § 23 a, Absatz 3, EnWG gestellt.