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Grundversorgung:
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten 3 Kalenderjahre festzustellen sowie dies zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die von uns durchgeführte Feststellung des Grundversorgers hat ergeben, dass die
Stadtwerke Schwedt GmbH
Heinersdorfer Damm 55 – 57
16303 Schwedt
weiterhin bis zum 31.12.2012 Grundversorger im Sinne des § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Gas im Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt GmbH ist.
Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Schwedt GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Schwedt GmbH für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Gas und können hier nachfolgend eingesehen werden.
„Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Unsere Allgemeinen Preise für Letztverbraucher in der Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG entsprechen den Allgemeinen Tarifen von Haushalts- und Gewerbekunden in der Grundversorgung.
Ersatzversorgung:
Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn Energie bezogen wird, ohne dass diesem Bezug ein gültiger Liefervertrag zugeordnet werden kann.
Der Tatbestand der Ersatzversorgung endet, sobald die Energiebelieferung des Kunden auf Grundlage eines Energieliefervertrages erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzenergieversorgung.
Wir weisen darauf hin, dass sich hierdurch keine Veränderungen für Ihre Erdgasversorgung sowie der jeweils gültigen Preise ergeben. Mit dieser Mitteilung erfüllen wir lediglich eine gesetzliche Vorgabe.
Jens Uhliar
Tel.: 03332 449-312
jens.uhliar@stadtwerke-
schwedt.de
Messstellen- und Netznutzungsmanagement
Mirko Peschke
Tel.: 03332 449-318
Netzbetrieb Erdgas
Ronald Busch
Tel.: 03332 449-332
Fax: 03332 411-866
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