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Die Stadtwerke Schwedt nehmen in ihrem Netzgebiet nach § 21b Abs. 1 die Aufgabe des
Grundversorgers für den Messstellenbetrieb wahr.
Zu den Aufgaben des Messstellenbetriebs zählen u.a. der Einbau, der Betrieb, die Überwachung
und Wartung der Messeinrichtung.
Mittelpunkt der Messdienstleistung ist das Ablesen von Verbrauchswerten an der Zähleinrichtung
bzw. elektronisch via DFÜ.
Zu den verwendeten Messeinrichtungen zählen im Gas die praxiserprobten Drehkolbengaszähler,
Turbinenradzähler, Balgengaszähler und so genannte „intelligente Zähler“
(Smart Meter), die in Zusammenarbeit mit Partnerfirmen in verschiedenen Pilotprojekten
im Hinblick auf die Massentauglichkeit getestet werden.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt den Anschlussnutzern nach § 21b Abs. 2 im
Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt GmbH die Möglichkeit, den Messstellenbetrieb (Einbau,
Betrieb und Wartung der Messeinrichtung) bzw. die Messung und/oder die Ablesung
von einem fachkundigen Dritten durchführen zu lassen.
Mit dem § 21b EnWG hat der Anschlussnutzer gegenüber dem Netzbetreiber in Textform
zu erklären, dass er beabsichtigt, nach § 21 b EnWG einen Dritten mit dem Messstellenbetrieb
oder der Messung zu beauftragen. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen
wird, bleiben die Stadtwerke Schwedt GmbH in der Funktion des Messstellenbetreibers
und des Messdienstleisters.
Grundvoraussetzung für das Tätigwerden dritter Messstellenbetreiber / Messdienstleister
im Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt GmbH ist der Abschluss eines von der Bundesnetzagentur
standardisierten Vertrages.
Jens Uhliar
Tel.: 03332 449-312
jens.uhliar@stadtwerke-
schwedt.de
Messstellen- und Netznutzungsmanagement
Mirko Peschke
Tel.: 03332 449-318
Netzbetrieb Erdgas
Ronald Busch
Tel.: 03332 449-332
Netzplanung und Antragswesen
Katrin Ramscheck
Tel.: 03332 449-331
Fax: 03332 411-866
netznutzung@stadtwerke-
schwedt.de