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Musterverträge
  1. Aktuelles

Bei den zu den nachfolgend beschriebenen Verträgen beigefügten PDF-Dateien handelt es sich um die von uns genutzten Musterverträge einschl. der zugehörigen Anlagen, die wir Ihnen in erster Linie zu Lesezwecken zur Verfügung stellen möchten. Zum Abschluss eines Anschlussnutzungsvertrages oder Lieferantenrahmenvertrages kontaktieren Sie uns bitte direkt, bzw. nutzen im Falle des Netzanschlussvertrages unser unter der Rubrik „Netzanschluss“ im Unterpunkt „Hausanschluss“ enthaltenes Antragsformular „Antrag auf Netzanschluss bzw. Veränderung Netzanschluss Gas“.


Netzanschlussvertrag

Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussinhaber (Eigentümer der Immobilie) und dem Netzbetreiber abgeschlossen. Der Abschluss eines Netzanschlussvertrages wird bei Neubau eines an das Gasversorgungsnetz anzuschließenden Objektes oder bei Veränderung des Netzanschlusses eines bereits bestehenden Objektes erforderlich. Der Netzanschlussvertrag beinhaltet Angaben zum Anschlussnehmer, zum Netzbetreiber, zur Art des Netzanschlusses, zur Spannungsebene, zur vorzuhaltenden elektrischen Leistung am Übergabepunkt sowie zur Eigentumsgrenze und regelt die Rechte und Pflichten der beiden vertragsschließenden Parteien einschl. der Frage der Kostentragung für den Netzanschluss. Die tatsächliche Belieferung mit Gas ist nicht Bestandteil des Vertrages, die Modalitäten der Belieferung werden vielmehr durch den zwischen Lieferant und Kunden separat abzuschließenden Gasliefervertrag ausgestaltet.



Niederdruck
Mittel- und Hochdruck

Anschlussnutzungsvertrag

Der Anschlussnutzungsvertrag wird zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber abgeschlossen. Anschlussnutzer ist immer der derzeitige Nutzer eines Anschlusses, er muss nicht zwingend gleichzeitig auch Eigentümer des betreffenden Objektes sein. Der Abschluss eines Netzanschlussvertrages wird bei erstmaliger Nutzung eines bestehenden Netzanschlusses durch den betreffenden Nutzer erforderlich. Der Anschlussnutzungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Gas für beide vertragsschließenden Parteien ergeben. Die tatsächliche Belieferung mit Gas ist nicht Bestandteil des Vertrages, die Modalitäten der Belieferung werden vielmehr durch den zwischen Lieferant und Kunden separat abzuschließenden Gasliefervertrag ausgestaltet.

Niederdruck
Mit Inkrafttreten der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) am 8.11.2006 ist der Abschluss eines separaten Anschlussnutzungsvertrages im Niederdruck nicht mehr erforderlich. Das Anschlussnutzungsverhältnis zwischen Anschlussnutzer und Netzbetreiber kommt nach § 3 Abs. 2 NDAV automatisch durch erstmalige Entnahme von Gas am Netzanschluss zustande.

Mittel- und Hochdruck

Lieferantenrahmenvertrag

Der Lieferantenrahmenvertrag – auch Händlerrahmenvertrag genannt – wird zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber abgeschlossen. Der Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrages wird erforderlich, sobald der Lieferant erstmalig eine Anmeldung zur Belieferung eines Kunden im Netzgebiet des Netzbetreibers vornimmt. Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Zahlungsmodalitäten der seitens des Netzbetreibers in Rechnung gestellten Netznutzungsentgelte, die Übermittlung von Mess- und Zählwerten für leistungsgemessene und nicht-leistungsgemessene Kunden sowie die dafür vorgesehenen Datenformate und eine Vielzahl weiterer Rechte und Pflichten der beiden vertragsschließenden Parteien. Der Lieferantenrahmenvertrag bildet somit die Grundlage von Gaslieferungen der Lieferanten an die durch sie belieferten Kunden.


Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag

Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen und die Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der Messung in den Bereichen Strom und/oder Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister im Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt.


Standardlastprofile Gas

Im Auftrag von BGW und VKU hat die TU München temperaturgeführte Standardlastprofile entwickelt. Diese werden ab dem 01.10.2007 zur Abbildung des Gasverbrauchs von nicht- leistungsgemessenen Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt GmbH gemäß § 29 GasNZV angewendet.

Folgende Standardlastprofile kommen beim Netzbetrieb Gas der Stadtwerke Schwedt GmbH zur Anwendung:

  • R11 (EFH) Einfamilienhaus < 50.000 kWh ab 01.03.2010
  • R21 (MFH) Mehrfamilienhaus > 50.000 kWh ab 01.03.2010
  • BA4 (GBA)  Bäckereien
  • BD4 (GBD)  sonstige betriebliche Dienstleistungen
  • BH4 (GBH)  Beherbergungen
  • GA4 (GGA)  Gaststätten
  • GB4 (GGB)  Gartenbau
  • HA4 (GHA)  Einzel- und Großhandel
  • KO4 (GKO)  Gebietskörperschaften
  • MF4 (GMF)  Haushaltsähnlicher Betrieb
  • MK4 (GMK)  Metall und KFZ
  • PD4 (GPD)  Papier und Druck
  • WA4 (GWA)  Wäschereien
  • X01  Bandlieferung

Maßgeblich für die Ermittlung der Stundenwerte auf Basis der Lastprofilfunktion ist die Wetterstation Angermünde. Die zur Berechnung des Tagesverbrauchs einzubeziehende Tagesmitteltemperatur des Vortages ist in die nachfolgende Sigmoidfunktion einzusetzen:

Sigmoidfunktion

Die Stundenaufteilung des sich aus der Sigmoidfunktion ergebenden Verbrauchs ist abhängig von der zum jeweiligen Lastprofil zugehörigen Tagesverteilung. Für die Lastprofile EFH und MFH wird eine vom Wochentag unabhängige konstante Tagesverteilung unterstellt.
Für SLP im Gewerbebereich muss zusätzlich der in Abhängigkeit vom Wochentag variierende Wochentagsfaktor F berücksichtigt werden. Dieser Wochentagsfaktor beträgt im Haushaltskundensektor generell 1 und kann daher vernachlässigt werden.

Die einzelnen von den Stadtwerken Schwedt angebotenen Lastprofile sowie die Ihnen zugrunde liegenden Parameter entnehmen Sie bitte den nachfolgenden PDF-Dateien:

TIPPS & INFOS
ANSPRECHPARTNER
Abteilungsleiter Technik
Jens Uhliar
Tel.: 03332 449-312
jens.uhliar@stadtwerke-
schwedt.de


Messstellen- und Netznutzungsmanagement
Mirko Peschke
Tel.: 03332 449-318


Netzbetrieb Erdgas
Ronald Busch
Tel.: 03332 449-332

Fax: 03332 411-866
netznutzung@stadtwerke-
schwedt.de
 
Letzte Änderung: 27.April 2010