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Netzzugang/Entgelt
  1. Aktuelles

Im Rahmen der Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes sind die Stadtwerke Schwedt GmbH verpflichtet, ihr örtliches Strom- und Gasnetz anderen Energieversorgern diskriminierungsfrei für die Belieferung von Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt GmbH zur Verfügung zu stellen.

Die Landesregulierungsbehörde Brandenburg hat den Stadtwerken Schwedt GmbH die Erlösobergrenzen gemäß § 4 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) für die erste Regulierungsperiode in den Jahren 2009 bis 2012 festgelegt. Die Festlegung der Erlösobergrenzen Strom wirkt ab dem 1. Januar 2009. Auf Basis dieser Festlegung haben die Stadtwerke Schwedt GmbH gemäß § 4 ARegV die Netzentgelte berechnet. Mit diesen Erlösen werden die durch den Netzbetrieb der Stadtwerke Schwedt GmbH erbrachten Dienstleistungen aber auch die uns entstehenden Aufwendungen für

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die Inanspruchnahme der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Schwedt GmbH (z.B. Leitungen, Druckminderungsstationen, Odorierungsanlage) sowie der vorgelagerten Netze

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Erbringung von Systemdienstleistungen (z.B. Betriebsführung, Überwachung von Druck, Temperatur und Durchfluss etc.) zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebes sowie Deckung der im Netz auftretenden Verluste

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Konzessionsabgabe an die Stadt Schwedt

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Bereitstellung eines Zählers, Messung an der Entnahmestelle des Kunden sowie Abrechnung der erbrachten Leistungen


vergütet. Auf Grundlage der genehmigten Erlösobergrenze ergeben sich folgende Preise für die Netznutzung im Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt GmbH:

Preisblätter nach GasNEV mit Wälzung der vorgelagerten Netzebene
TIPPS & INFOS
ANSPRECHPARTNER
Abteilungsleiter Technik
Jens Uhliar
Tel.: 03332 449-312
jens.uhliar@stadtwerke-
schwedt.de


Messstellen- und Netznutzungsmanagement
Mirko Peschke
Tel.: 03332 449-318


Netzbetrieb Erdgas
Ronald Busch
Tel.: 03332 449-332

Netzplanung und Antragswesen
Katrin Ramscheck
Tel.: 03332 449-331


Fax: 03332 411-866
netznutzung@stadtwerke-
schwedt.de
 
Letzte Änderung: 16.Dezember 2011