- Aktuelles
- Netzgebiet
- Netzanschluss
- Netzstrukturdaten
- Grund- und Ersatzversorgung
- Messstellenbetrieb
- Musterverträge
Im Rahmen der Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes sind die Stadtwerke Schwedt GmbH verpflichtet, ihr örtliches Strom- und Gasnetz anderen Energieversorgern diskriminierungsfrei für die Belieferung von Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt GmbH zur Verfügung zu stellen.
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat den Stadtwerken Schwedt GmbH die Erlösobergrenzen gemäß § 4 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) für die erste Regulierungsperiode in den Jahren 2009 bis 2012 festgelegt. Die Festlegung der Erlösobergrenzen Gas wirkt ab dem 1. Januar 2009. Auf Basis dieser Festlegung haben die Stadtwerke Schwedt GmbH gemäß § 4 ARegV die Netzentgelte berechnet.
Mit diesen Erlösen werden die durch den Netzbetrieb der Stadtwerke Schwedt GmbH erbrachten Dienstleistungen aber auch die uns entstehenden Aufwendungen für
vergütet. Auf Grundlage der genehmigten Erlösobergrenze ergeben sich folgende Preise für die Netznutzung im Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt GmbH:
Preisblätter nach GasNEV mit Wälzung der vorgelagerten NetzebeneJens Uhliar
Tel.: 03332 449-312
jens.uhliar@stadtwerke-
schwedt.de
Messstellen- und Netznutzungsmanagement
Mirko Peschke
Tel.: 03332 449-318
Netzbetrieb Erdgas
Ronald Busch
Tel.: 03332 449-332
Fax: 03332 411-866
netznutzung@stadtwerke-
schwedt.de