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  1. Netzgebiet
Änderung der Netznutzungsentgelte Strom in Folge des Inkrafttretens der Anreizregulierung zum 01.01.2009

30.01.2009
Mit dem Start der Anreizregulierung zum 01. Januar 2009 gilt eine von der Landesregulierungsbehörde Brandenburg festgelegte Erlösobergrenze anstelle individuell genehmigter Netzentgelte. Die gem. den Vorgaben der Anreizregulierung ermittelten Entgelte können Sie unter der Rubrik Netznutzungsentgelte einsehen.

Rückwirkende Anpassung der Netznutzungsentgelte Strom der Stadtwerke Schwedt GmbH bereits zum 01.06.2008 anstatt erst zum 01.07.2008

14.10.2008
Im Anschluss an die zum 01.07.2008 erfolgte Anpassung der Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Schwedt GmbH aufgrund der vorangegangenen Anpassung der Netznutzungsentgelte der E.ON edis Netz GmbH zum 01.06.2008, hat die Landesregulierungsbehörde Brandenburg die Stadtwerke Schwedt GmbH im Interesse einer besseren Vergleichbarkeit der Netznutzungsentgelte gebeten, die Anpassung der Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Schwedt GmbH zeitglich zur Anpassung der Entgelte der vorgelagerten E.ON edis Netz GmbH vorzunehmen. Dieser Bitte kommt die Stadtwerke Schwedt GmbH hiermit nach, so dass der Gültigkeitsbeginn des zum 01.07.2008 veröffentlichten Preisblattes vorgezogen wird auf den 01.06.2008.

Öffentliche Bekanntgabe der Stadtwerke Schwedt GmbH

31.07.2008
Die Stadtwerke Schwedt GmbH gibt bekannt, dass mit Wirkung ab dem 01.08.2008 neue Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) in Kraft treten. Übergangsweise behält die TAB 2000 (Fassung Februar 2001) Gültigkeit bis zum 31.07.2009.a

Anpassung der Netzentgelte Strom der Stadtwerke Schwedt GmbH zum 01.07.2008 in Folge der Netzentgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur zum 01.01.2008 gegenüber der Vattenfall Europe Transmission GmbH und des Bescheids neuer Netzentgelte gegenüber der uns direkt vorgelagerten E.ON edis Netz GmbH mit Wirkung zum 01.06.2008

01.07.2008
Die Stadtwerke Schwedt GmbH erhielt am 10.11.2007 eine Erstreckungsgenehmigung bis zum 31.12.2008 für die seit dem 01.03.2008 für das Stromnetz geltenden Netznutzungsentgelte. Trotz der bis zum 31.12.2008 bestehenden Erstreckungsgenehmigung wurde in Folge der Netzentgeltanpassungen auf den vorgelagerten Netzebenen eine Anpassung unseres Preisblattes erforderlich, wobei sämtliche Änderungen allein auf die nicht durch die Stadtwerke Schwedt beeinflussbaren genehmigten Kosten vorgelagerter Netze zurückzuführen sind. So bekam die Vattenfall Europe Transmission GmbH geänderte Netznutzungsentgelte von der Bundesnetzagentur zum 01.01.2008 genehmigt, welche wiederum Ihre Berücksichtigung in den seitens der Bundesnetzagentur gegenüber der E.ON edis Netz GmbH mit Wirkung zum 01.06.2008 genehmigten Netzentgelten fanden.

Anreizregulierung Strom – Teilnahme am vereinfachten Verfahren

16.12.2007

Die Stadtwerke Schwedt GmbH werden im Rahmen der Anreizregulierung ab 2009 in der ersten Regulierungsperiode bis 2013 am vereinfachten Verfahren teilnehmen. Ein entsprechender Antrag wurde bereits im November 2007 an die zuständige Landesregulierungsbehörde in Brandenburg gestellt. Mit Genehmigungsbescheid vom 14. Dezember 2007 wurde diesem Antrag nun stattgegeben. Damit sind die Effizienzsteigerungen für die kommenden 5 Jahre festgelegt. Neben der allgemeinen umzusetzenden Produktivitätssteigerungsvorgabe x gen von jährlich 1,25 % der beeinflussbaren Kosten, muss eine individuelle Effizienzsteigerung von 1,25 % pro Jahr erzielt werden.

Die Stadtwerke Schwedt GmbH sind optimistisch die Gesetzesvorgaben umsetzen zu können, ohne erheblichen Qualitätsverlust für unsere Kunden. Bereits in der Vergangenheit hat das Unternehmen die von ihr erwarteten Effizienzsteigerungen auf Grund des enormen Bevölkerungsrückganges und den damit verbundenen Kostendruck im Zuge des Stadtumbaus umsetzen können. Derzeit sind an das Elektrizitätsnetz weniger als 20.000 Kunden und Zähler angeschlossen.


Entgeltgenehmigung Stromnetzzugang verlängert bis 31.12.2008

10.11.2007

Mit Bescheid der Landesregulierungsbehörde Brandenburg vom 1. November 2007 wurde dem Netzbetrieb Strom genehmigt, die bisher gültigen Netznutzungsentgelte für das Schwedter Stromnetz auch bis zum 31.12.2008 weiter anwenden zu können. Die Stadtwerke Schwedt GmbH hatte bereits im September 2007 einen entsprechenden Antrag auf Verlängerung gestellt, da sich die Kosten des Netzbetriebes Strom gegenüber den bisher genehmigten nicht wesentlich geändert haben.

Im Rahmen der Antragsstellungen und Prüfungen der Kosten der vorgelagerten Netzebenen, Netzgebiet EON e.dis und Vattenfall Europe Transmission durch die Bundesnetzagentur in Bonn, kann es jedoch in den nächsten Monaten zu Änderungen der Netznutzungsentgelte kommen.


Bekanntgabe der Stadtwerke Schwedt GmbH zur Umsetzung der Ziffer 6 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität vom 11.07.2006, BK6-06-009 (GPKE)

30.07.2007
Die Stadtwerke Schwedt GmbH macht als Netzbetreiber im Verhältnis zu Ihrem verbundenen Vertrieb, der Stadtwerke Schwedt GmbH, von der Option nach Ziffer 6 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (Az. BK6-06-009) Gebrauch. Es wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.

Änderungsbescheid gem. § 23a EnWG für die Netzentgelte Strom

20.07.2007
Die Landesregulierungsbehörde Brandenburg hat der Stadtwerke Schwedt GmbH einen Genehmigungsbescheid gem. § 23a EnWG für die Netzentgelte Strom rückwirkend zum 01. März 2007 erteilt. Der Änderungsbescheid wurde notwendig, da die Bundesnetzagentur der Vattenfall Europe Transmission GmbH zum 01. Januar 2007 geänderte Netznutzungsentgelte genehmigte, die ihrerseits wiederum eine Anpassung bei der uns vorgelagerten E.ON edis Netz GmbH zum 01. Februar zur Folge hatten. Die genehmigten Netzentgelte können Sie auf unseren Seiten unter der Rubrik Netznutzungsentgelte einsehen.

Öffentliche Bekanntgabe der Stadtwerke Schwedt GmbH

31.05.2007

Öffentliche Bekanntgabe der Ergänzenden Bedingungen zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)

Gem. § 4 Abs. 3 NAV treten die Ergänzenden Bedingungen zur NAV zum Monatsbeginn nach Veröffentlichung – also mit Wirkung ab dem 01.06.2007 in Kraft.


Änderungsbescheid gem. § 23a EnWG für die Netzentgelte Strom

30.11.2006
Die Landesregulierungsbehörde Brandenburg hat der Stadtwerke Schwedt GmbH einen Genehmigungsbescheid gem. § 23a EnWG für die Netzentgelte Strom rückwirkend zum 01. September 2006 erteilt. Der Änderungsbescheid wurde notwendig, da die Bundesnetzagentur der uns vorgelagerten E.ON edis AG geänderte Netzentgelte zum 01. September 2006 genehmigt hatte. Die genehmigten Netzentgelte können Sie auf unseren Seiten unter der Rubrik „Netznutzungsentgelte“ einsehen.

Festlegung des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 2 EnWG

15.09.2006

Die Feststellung des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 2 EnWG hat ergeben, dass die

Stadtwerke Schwedt GmbH
Heinersdorfer Damm 55 – 57
16303 Schwedt

zunächst einmal bis zum 31.12.2009 sowohl Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität als für auch die leitungsgebundene Versorgung mit Gas im jeweiligen Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt GmbH ist.


Genehmigungsbescheid gem. § 23a EnWG für die Netzentgelte Strom

29.08.2006
Die Landesregulierungsbehörde Brandenburg hat der Stadtwerke Schwedt GmbH einen Genehmigungsbescheid gem. § 23a EnWG für die Netzentgelte Strom mit Wirkung zum 01.September 2006 erteilt. Die genehmigten Netzentgelte können Sie unter der Rubrik Netznutzungsentgelte einsehen.

Netzentgelte:

31.10.2005
Die Stadtwerke Schwedt GmbH hat am 31.10.2005 einen Antrag auf Genehmigung von Entgelten für den Netzzugang nach § 23 a, Absatz 3, EnWG gestellt.

Instandhaltungsarbeiten:

15.10.2005

Geplante kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben und vorab hier veröffentlicht. Derzeit sind keine Maßnahmen in Planung.

Am Samstag, dem 15.10.2005 wird einer der beiden Übergabetransformatoren im Schalthaus von der E.ON edis AG durch ein neues Aggregat ersetzt. Daher wird für eine voraussichtliche Zeit von 12 Stunden nur ein Netztransformator zur Verfügung stehen. Für den sehr unwahrscheinlichen Fall einer Störung am verbleibenden Transformator besteht das Risiko eines temporären Stromausfalls im gesamten Netzgebiet. Der Netzbetrieb Strom der Stadtwerke Schwedt wird sein Möglichstes tun, um eine sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten. Um den Betrieb von sicherheitsrelevanten öffentlichen Einrichtungen auch im Falle einer Störung sicherstellen zu können, werden hierfür Notstromaggregate mit einer ausreichenden Kapazität angemietet. Für Ihr Verständnis möchten wir uns im Voraus bedanken.


Öffentliche Bekanntgabe der Stadtwerke Schwedt GmbH gemäß § 29 Abs. 1 NAV

05.05.2005
Zum 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, BGBl. I 2006, S. 2477 vom 01.11.2006) in Kraft getreten. Die NAV hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns oder unseren Rechtsvorgängern abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit in Niederspannung an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach § 29 Abs. 1 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf den AVBEltV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns oder unseren Rechtsvorgängern abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV erfolgt mit Wirkung auf den morgigen Tag. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.
TIPPS & INFOS
ANSPRECHPARTNER
Netzbetrieb Strom
Ben Pachmann
Tel.: 03332 449-313


Messstellen- und Netznutzungsmanagement
Mirko Peschke
Tel.: 03332 449-318


Netzbetrieb Strom
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Jürgen Uerkwitz
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Letzte Änderung: 09.April 2009