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Musterverträge
  1. Aktuelles

Bei den zu den nachfolgend beschriebenen Verträgen beigefügten PDF-Dateien handelt es sich um die von uns genutzten Musterverträge einschl. der zugehörigen Anlagen, die wir Ihnen an dieser Stelle nur zu Lesezwecken zur Verfügung stellen möchten. Zum Abschluss der betreffenden Verträge kontaktieren Sie uns bitte direkt, bzw. nutzen im Falle Netzanschlussvertrages unser unter der Rubrik „Netzanschluss“ im Unterpunkt „Hausanschluss“ enthaltenes Antragsformular „Antrag auf Netzanschluss bzw. Veränderung Netzanschluss Strom“.


Netzanschlussvertrag

Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussinhaber (Eigentümer der Immobilie) und dem Netzbetreiber abgeschlossen. Der Abschluss eines Netzanschlussvertrages wird bei Neubau eines an das Elektroenergieversorgungsnetz anzuschließenden Objektes oder bei Veränderung des Netzanschlusses eines bereits bestehenden Objektes erforderlich. Der Netzanschlussvertrag beinhaltet Angaben zum Anschlussnehmer, zum Netzbetreiber, zur Art des Netzanschlusses, zur Spannungsebene, zur vorzuhaltenden elektrischen Leistung am Übergabepunkt sowie zur Eigentumsgrenze und regelt die Rechte und Pflichten der beiden vertragsschließenden Parteien einschl. der Frage der Kostentragung für den Netzanschluss. Die tatsächliche Belieferung mit Strom ist nicht Bestandteil des Vertrages, die Modalitäten der Belieferung werden vielmehr durch den zwischen Lieferant und Kunden separat abzuschließenden Stromliefervertrag ausgestaltet.

Niederspannung


Anschlussnutzungsvertrag

Der Anschlussnutzungsvertrag wird zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber abgeschlossen. Anschlussnutzer ist immer der derzeitige Nutzer eines Anschlusses, er muss nicht zwingend gleichzeitig auch Eigentümer des betreffenden Objektes sein. Der Abschluss eines Netzanschlussvertrages wird bei erstmaliger Nutzung eines bestehenden Netzanschlusses durch den betreffenden Nutzer erforderlich. Der Anschlussnutzungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität für beide vertragsschließenden Parteien ergeben. Die tatsächliche Belieferung mit Strom ist nicht Bestandteil des Vertrages, die Modalitäten der Belieferung werden vielmehr durch den zwischen Lieferant und Kunden separat abzuschließenden Stromliefervertrag ausgestaltet.

Niederspannung

Mit Inkrafttreten der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) am 8.11.2006 ist der Abschluss eines separaten Anschlussnutzungsvertrages in der Niederspannung nicht mehr erforderlich. Das Anschlussnutzungsverhältnis zwischen Anschlussnutzer und Netzbetreiber kommt nach § 3 Abs. 2 NAV automatisch durch erstmalige Entnahme von Elektrizität am Netzanschluss zustande.


Mittelspannung


Lieferantenrahmenvertrag

Der Lieferantenrahmenvertrag – auch Händlerrahmenvertrag genannt – wird zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber abgeschlossen. Der Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrages wird erforderlich, sobald der Lieferant erstmalig eine Anmeldung zur Belieferung eines Kunden im Netzgebiet des Netzbetreibers vornimmt. Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Zahlungsmodalitäten der seitens des Netzbetreibers in Rechnung gestellten Netznutzungsentgelte, die Übermittlung von Mess- und Zählwerten für leistungsgemessene und nicht-leistungsgemessene Kunden sowie die dafür vorgesehenen Datenformate und eine Vielzahl weiterer Rechte und Pflichten der beiden vertragsschließenden Parteien. Der Lieferantenrahmenvertrag bildet somit die Grundlage von Stromlieferungen der Lieferanten an die durch sie belieferten Kunden.

Die nachfolgenden Dateien enthalten das von uns angebotene Lieferantenrahmenvertragspaket in seiner in seiner jeweils aktuellsten Fassung. Sämtliche abgeschlossenen Lieferantenrahmenverträge vorheriger Fassungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Sofern Sie trotz der weiter bestehenden Gültigkeit vorangegangener Fassungen des Lieferantenrahmenvertrages, den Abschluss des aktuellen Lieferantenrahmenvertragspaketes wünschen, kontaktieren Sie uns bitte diesbezüglich.


Netznutzungsvertrag

Der Netznutzungsvertrag wird zwischen dem Kunden und dem Netzbetreiber abgeschlossen, sofern der Kunde - anstatt der allgemein üblichen Vollstrombelieferung durch den Lieferanten einschl. der darin enthaltenen Netznutzung - vom Lieferanten lediglich den Strom einkauft und die Entrichtung der Netznutzungsentgelte beim Netzbetreiber in Eigenregie vornimmt. Die Inhalte eines Netznutzungsvertrages sowie die Rechte und Pflichten der beiden vertragsschließenden Parteien orientieren sich daher sehr stark an denen des Lieferantenrahmenvertrages.


Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag

Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen und die Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der Messung in den Bereichen Strom und/oder Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister im Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt.

TIPPS & INFOS
ANSPRECHPARTNER
Netzbetrieb Strom
Ben Pachmann
Tel.: 03332 449-313


Messstellen- und Netznutzungsmanagement
Mirko Peschke
Tel.: 03332 449-318


Netzbetrieb Strom
Günter Laubenstein
Tel.: 03332 449-323
Jürgen Uerkwitz
Tel.: 03332 449-131
Fax: 03332 411-866
netznutzung@stadtwerke-
schwedt.de
 
Letzte Änderung: 29.Oktober 2009