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Auf dieser Seite möchten wir Ihnen die in unserem Netzgebiet geltenden technischen Mindestanforderungen vorstellen, beschreiben das Prozedere für die Errichtung eines Hausanschlusses bzw. eines Baustromanschlusses, erläutern den Ablauf der Planung für eine Stromerzeugungsanlage nach Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) und informieren Sie über das Aufgabengebiet des Zählerwesens.Viele der hier beschrieben Aufgaben werden von unseren Kunden nur am Rande wahrgenommen, sind aber unabdingbar für die Aufrechterhaltung einer funktionierenden Stromversorgung. Gleichzeitig haben wir versucht, auf diesen Seiten häufig gestellte Fragen zu beantworten und geben Ihnen vorab einen Überblick über den Ablauf von Arbeiten zur Veränderung des Elektrizitätsanschlusses. Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiter des Netzbetriebs Strom auch für weitergehende Fragen gerne zur Verfügung.
Technische Anschlussbedingungen
Ergänzung der Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord), Ausgabe Oktober 2009
Ab dem 1. Januar 2010 tritt im Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt GmbH die „Ergänzung der Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord) „Ausgabe Oktober 2009“ in Kraft und ergänzt die bestehende technische Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (TAB NS Nord)“, Ausgabe August 2008, als Technische Anschlussbedingung.
Die Anforderungen aus dem seit dem 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 (EEG 2009) und dem Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung 2009 (KWK-G 2009) haben direkte Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung und sind in der „Ergänzung der TAB NS Nord“ geregelt.
Mit Wirkung ab dem 01.08.2008 gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt neue Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein). Übergangsweise behält die TAB 2000 (Fassung Februar 2001) Gültigkeit bis zum 31.07.2009.
- PDF-Datei TAB NS Nord
- PDF-Datei Ergänzung zur TAB NS Nord
- PDF-Datei Beiblätter zur TAB NS Nord
- PDF-Datei Merkbatt Plombierung von Hausanschlüssen und Kundenanlagen
Hausanschluss
Ihr Grundstück oder Ihr Gebäude benötigt eine ausreichende Elektrizitätsversorgung. Die Stadtwerke Schwedt stehen Ihnen hier als kompetenter Partner zur Seite. Wenn Sie
- den Neubau eines Hausanschlusses
- eine Änderung des Anschlusses (Bauform- oder Standortveränderung)
- eine Leistungssteigerung einer bestehenden Anlage oder
- sonstige Ihre Elektrizitätsversorgung betreffende Arbeiten
planen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Als Richtgröße für einen realistischen Zeitrahmen für die nachfolgend beschriebenen Baumaßnahmen können Sie 6 - 8 Wochen einplanen. In einem ersten Schritt wenden Sie sich bitte an einen in das Elektroinstallateurverzeichnis der Stadtwerke Schwedt GmbH oder einem anderen Versorgungsunternehmen eingetragen Elektroinstallateur Ihrer Wahl. Dieser wird Sie beraten und mit Ihnen das Formular "Antrag auf Netzanschluss bzw. Veränderung Netzanschluss Strom" ausfüllen und anschließend an uns weiterleiten.
Während der von Ihnen gewählte Elektroinstallateur nun mit dem Bau oder der Veränderung Ihrer Hausanlage beginnen kann, werden wir Ihnen innerhalb von 14 Tagen auf Basis der im Anmeldeformular gemachten Angaben unserer Vertragspaket Netzanschluss gemäß der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung -NAV)" und den "Ergänzenden Bedingungen zur NAV" unterbreiten. Dieses Vertragspaket Netzanschluss beinhaltet
- den Netzanschlussvertrag
- Anlage 1: Kostenangebot für die Herstellung eines Stromnetzanschlusses
- Anlage 2: Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers
- Anlage 3: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung vom 01.11.2006 (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
- Anlage 4: Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Schwedt GmbH zur NAV
Zur Auftragserteilung für den Bau bzw. die Veränderung eines vorhandenen Netzanschlusses senden Sie bitte anschließend jeweils ein unterschriebenes Exemplar des Netzanschlussvertrags sowie der Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers zurück.
Der Netzanschluss wird, soweit es der Anschlussnehmer wünscht, innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsschluss fertig gestellt. Die Frist beginnt, wenn alle baulichen und sonstigen Voraussetzungen (insbesondere frostfreie Bodenverhältnisse) vorliegen. Nachdem wir von dem von Ihnen beauftragten Elektroinstallateur die Fertigstellungsmeldung Ihrer Hausanlage erhalten haben, werden wir mit Ihnen umgehend einen Termin zum Einbau der Messeinrichtung und Inbetriebnahme des Netzanschlusses vereinbaren.
- Antrag auf Netzanschluss bzw. Veränderung Netzanschluss Strom
- Fertigstellungsanzeige Inbetriebsetzungsantrag Netzanschluss Strom
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung)
- Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung
Baustromanschluss
Wenn Sie einen Baustromanschluss wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem in das Installateurverzeichnis der Stadtwerke Schwedt GmbH oder bei einem anderen Versorgungsunternehmen eingetragenen Elektroinstallateur Ihrer Wahl in Verbindung. Dieser wird mit Ihnen gemeinsam das Formular „Anmeldung zum Anschluss an das Energieversorgungsnetz“ ausfüllen und anschließend an uns weiter leiten.
Der von Ihnen beauftragte Elektroinstallateur bekommt von unseren Mitarbeitern nun einen Anschlusspunkt benannt, an dem er die von ihm gestellte Baustromverteilung anschließen kann. Unsere Mitarbeiter werden anschließend in der Baustromverteilung einen Stromzähler installieren. Für die Bereitstellung einschl. dem Ein- und Ausbau des Stromzählers rechnen wir einmalig eine Anschlusspauschale ab.
- Antrag auf zeitlich befristeten Netzanschluss Strom (Baustromanschluss)
- Fertigstellungsanzeige Inbetriebsetzungsantrag Netzanschluss Strom
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung)
- Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung
Eigenerzeugungsanlage (EEG)
Sie möchten eine nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geförderte Erzeugungsanlage an unser Verteilnetz anschließen.
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG):
Am 1. August 2004 trat das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren
Energien im Strombereich (EEG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Ermöglichung
einer nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung im Interesse von Klima-
und Umweltschutz. Bis zum Jahr 2010 soll der Anteil Erneuerbarer Energien auf
12,5%, bis zum Jahr 2020 sogar auf mindestens 20% erhöht werden. Das EEG regelt
den Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen auf Basis regenerativer Energiequellen
sowie die Abnahme und die Vergütung von Strom aus diesen Anlagen. Zu den erneuerbaren
Energien zählen Wasser- und Windkraft, solare Strahlungsenergie, Geothermie,
Energie aus Biomasse (einschl. Biogas, Deponiegas, Klärgas) sowie Grubengas.
Wenn Sie also eine solche Eigenerzeugungsanlage errichten möchten, setzen Sie
sich bitte mit einem in das Installateurverzeichnis der Stadtwerke Schwedt oder
bei einem anderen Elektrizitätsversorger eingetragenen Elektroinstallateur Ihrer
Wahl in Verbindung. Dieser wird mit Ihnen gemeinsam das Formular „Anmeldung
zum Anschluss an das Energieversorgungsnetz“ ausfüllen und anschließend an uns
weiter leiten.
Anschließend werden wir Ihnen auf Basis des Anmeldeformulars einen Anschlussvertrag/ -angebot zum Anschluss einer Stromerzeugungsanlage unterbreiten. Voraussetzung für die Inbetriebnahme einer Stromerzeugungsanlage ist die Einreichung der nachfolgend aufgezählten Nachweise:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Prüfstelle der Berufsgenossenschaft
- Konformitätserklärung des Herstellers
- Herstellerdokumentation (Kurzbeschreibung) zur Funktion/Betriebsweise insbesondere zu der Art, Schaltung, Fabrikat und Funktion der Schutzeinrichtungen
- Lageplan, aus dem die Grundstücksgrenzen, der Aufstellort der Anlage und die Lage zum öffentlichen Verkehrsraum hervorgehen
- Übersichtsplan (1-polig) der gesamten elektrischen Anlage mit den Nenndaten der eingesetzten technischen Komponenten
Mit Unterzeichnung des Angebotes wird Ihr Auftrag zum Anschluss einer Stromerzeugungsanlage bindend und wir leiten die notwendigen Schritte zur Anschlusserrichtung ein.
Ben Pachmann
Tel.: 03332 449-313
Messstellen- und Netznutzungsmanagement
Mirko Peschke
Tel.: 03332 449-318
Netzbetrieb Strom
Günter Laubenstein
Tel.: 03332 449-323
Jürgen Uerkwitz
Tel.: 03332 449-131
Fax: 03332 411-866
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