- Aktuelles
- Netzgebiet
- Netzanschluss
- Netzzugang/Entgelte
- Grund- und Ersatzversorgung
- Messstellenbetrieb
- Musterverträge
Im Zuge des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005 und der zugehörigen Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sind wir zur Veröffentlichung der auf den nachgelagerten Seiten aufgeführten Netzdaten verpflichtet.
Derzeit liegen keine Netzengpässe im Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt vor. Sollte sich dies ändern, werden wir dies gem. § 15 Abs. 4 und 5 StromNZV auf unserer Internetseite unter „Aktuelles“ bekannt geben.
Von der Verpflichtung der Veröffentlichung eines Gleichbehandlungs-berichtes nach § 8 Abs. 5 EnWG sind wir aufgrund der Tatsache, dass weniger als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar an unser Elektrizitätsversorgungs-netz angeschlossen sind, befreit.
Von der Verpflichtung der Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsdienstleistungen nach § 22 Abs. 2 EnWG sind wir aufgrund der Tatsache, dass wir lediglich ein Verteilnetz und kein Übertragungsnetz betreiben; ebenfalls befreit. Somit entfällt auch die Pflicht der Veröffentlichung der für diese Dienstleistungen anzusetzenden Entgelte nach § 23 EnWG.
Von der Verpflichtung der Differenzbilanzierung nach§ 12 Abs. 2 StromNZV sind wir aufgrund der Tatsache, dass weniger als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar an unser Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind, befreit.
Ben Pachmann
Tel.: 03332 449-313
Messstellen- und Netznutzungsmanagement
Mirko Peschke
Tel.: 03332 449-318
Netzbetrieb Strom
Günter Laubenstein
Tel.: 03332 449-323
Jürgen Uerkwitz
Tel.: 03332 449-131
Fax: 03332 411-866
netznutzung@stadtwerke-
schwedt.de